DKG-Beitragsordnung

Nachfolgend finden Sie die von der Mitgliederversammlung verabschiedete Beitragsordnung in einer tabellarischen Übersicht (Gültigkeitszeitraum: 01.01. bis 31.12. eines jeweils laufenden Jahres/weltweit).

Juristische Mitgliedschaft *

  • Tabelle 1 - gestaffelt nach Jahresumsatz vor Steuern / eine Post- und Rechnungsadresse pro Mitglied / eine Mitgliedschaft pro wirtschaftlich eigenständige Betriebsstätte in einem Unternehmen/ Tochterunternehmen/ Unternehmensgruppe/ Konzern etc.

Unternehmen / Industrie
Jahresumsatz

in Euro

Mitgliedsbeitrag
2025 / 2026

(gültig seit 01.01.2023)
in Euro

ab 125.000.000

13.750

> 50.000.000

 8.250

> 25.000.000

 6.325

> 10.000.000

 4.400

> 7.500.000

 3.025

> 5.000.000

 1.925

> 2.500.000

 1.100

< 2.500.000

    550
(Mindestbeitrag)


Tabelle 2 - eine Post- und Rechnungsadresse pro Mitglied / eine Mitgliedschaft pro wirtschaftlich eigenständige Betriebsstätte in einem Interessenverbund (keine Sammelmitgliedschaften möglich) etc. (Tabelle 2)

Universitäre Einrichtungen / Hochschulen / Forschungsinstitute / Akademien / Lehreinrichtungen etc.

 

330


 


 

Persönliche Mitgliedschaft

  Mitgliedsbeitrag
2025 / 2026

Tabelle 2
gültig seit 01.01.2015

in Euro
 

Mitglieder in leitender Stellung
(z. B. Firmeninhaber, Direktoren, Prokuristen, Betriebs- und Institutsleiter etc.)

180 **

Mitglied Regulär
(im Arbeitsverhältnis als Angestellter)

110 **

Mitglied im Ruhestand

60 **

Auszubildende, Studierende, Jungakademiker
Kombi-Mitgliedschaft DKG und Der Keramische Nachwuchs
Auszubildende, Studierende, Jungakademiker(innen) sowie Post-Docs und Berufsanfänger(innen) einJahr nach Verleihung der Doktorwürde bzw. Ausbildungsabschluss

beitragsfrei


 Bitte beachten Sie:
 *

  • Juristische DKG-Mitglieder können einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen; aber keinen geringeren als in dieser Beitragsordnung aufgeführt (Tabellen 1 und 2)

 **

  • Teilen Sie der DKG umgehend in schriftlicher Form mit, wenn sich in Ihrem persönlichen Umfeld Änderungen ergeben haben, die eine Korrektur des Mitgliedsbeitrags zur Folge haben könnte (z. B. Eintritt in den Ruhestand).
  • Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an die DKG reduziert sich der o. g. Mitgliedsbeitrag um 10 Euro Verwaltungsbeitrag für alle Mitglieder. Für Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands wird ein Verwaltungsbeitrag von 10 Euro für die erhöhten Versandkosten berechnet.