Institutionelles DKG-Mitglied (juristisches DKG-Mitglied)
können alle Unternehmen, Forschungsinstitute und Verbände aus dem In- und Ausland werden.
Die DKG ist als eingetragener Verein (e.V.) ein anerkannter Berufsverband. Einen Mitgliedsbeitrag können Sie daher gegebenenfalls als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.